Bürgermeister/innen Wahl in Purkersdorf

Was bisher geschah

Der Rücktritt des Bgm. Ing. Stefan Steinbichler kam für uns Bürgerinnen und Bürger überraschend und wurde mit Montag, den 22. Juni 2026 wirksam.

Seine offizielle und persönliche Stellungnahme könnt ihr hier lesen:

Rücktrittserklärung Bgm. Steinbichler

Daraufhin wurde spekuliert, dass die Stadträtin Jasmin Klemmer-Schlögl, BA MSc und Tochter des langjährigen Bürgermeisters und Innenminister a.d. Mag. Karl Schlögl, in einer einberufenen Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 30.6.2026, durch den Gemeinderat zur Bürgermeisterin gewählt werden soll.

Am 30.6. verkündeten aber die Oppositionsparteien, dass sie der Gemeinderatssitzung fern bleiben werden, was eine gültige Wahl unmöglich machte.

Nun wurde ein weiterer Wahltermin für Montag, den 6.7.2026 einberufen.

Wie funktioniert das alles?

Fern aller parteipolitischen Interessen habe ich mir dann die Frage gestellt, wie denn das alles funktioniert in solch einem Fall bzw. wie die gesetzlichen Abläufe sind und ein wenig recherchiert.

Da ich der Annahme bin, dass dies die meisten, so wie ich, bisher nicht wussten, habe ich mich entschlossen diese Recherchen hier für euch zu veröffentlichen und ich euch damit hilfreiche Infos übermitteln kann!

Gemeinderatswahl

Die Wahl des Bürgermeisters in Niederösterreich ist vor allem in der NÖ Gemeindeordnung 1973 sowie in der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 geregelt.

Fatum ist, dass die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister durch den Gemeinderat gewählt wird und nicht direkt durch die Bürgerinnen oder die Bürger.

Wir wählen bei der Gemeinderatswahl also nur die Parteien und deren Vertreter in den Gemeinderat. Durch Vorzugsstimmen können wir auch noch auf die von den Parteien vorgegebene Rangliste Einfluss nehmen.

Die letzte Gemeinderatswahl fand also am 26.1.2025 mit folgendem Ergebnis statt:

SPÖ

Oppitz (ÖVP)

GRÜNE

NEOS

FPÖ

ProP (Bina Aicher)

LiBa (Dr.Baum)

SWSK

14 Mandate

6 Mandate

3 Mandate

2 Mandate

3 Mandate

1 Mandat

4 Mandate

0 Mandate

Quelle Homepage Stadt Purkersdorf

Es stehen also 33 Mandate zur Verfügung, welche sich auf sieben in den Gemeinderat gewählte Parteien/Listen aufgeteilt sind.

Da keine Partei/Liste die absolute Mehrheit von mindestens 17 Mandaten errungen hat, muss die stimmenstärkste Partei/Liste (in unserem Fall die SPÖ) mit den anderen wechselnde Mehrheiten bei Entscheidungen suchen.

Dieser Gemeinderat hat also Anfang 2025 Ing. Stefan Steinbichler (SPÖ) zum Bürgermeister für die Amtsperiode von fünf Jahren gewählt.

Weiters wurde Herr Viktor Weinzinger (SPÖ) zum Vizebürgermeister gewählt.

Was geschieht bei vorzeitiger Beendigung?

Beendet der/die Bürgermeister/in die (aus welchen Gründen auch immer) Periode vorzeitig, so wählt der Gemeinderat (nicht die Bevölkerung) den oder die Nachfolger/in für den Rest der Amtsperiode.

Die Wahl muss innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum des Ausscheidens des/der Bürgermeister/in einberufen werden.

In unserem Fall trat Bgm.Steinbichler mit Montag, den 22. Juni zurück. Somit muss der Gemeinderat bis Montag, den 6.Juli einen/ eine Nachfolger/in gewählt haben.

Bis zur Wahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin hat der Vizebürgermeister die Geschäfte zu führen.

Wahlverfahren

Wie schon erwähnt, muss nach dem Ausscheiden des Bürgermeisters innerhalb von zwei Wochen der Gemeinderat zusammentreten und einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin wählen.

Es besteht bei der Neuwahl des/der Bürgermeister/in kein Anspruch der bisherigen Bürgermeisterpartei auf diese Position.

Damit eine gültige Wahl durchgeführt werden kann, müssen mindestens zwei Drittel des Gemeinderates anwesend sein.

Im Fall von Purkersdorf also 22 Gemeinderäte, was am 30.6. nicht stattfand, da sich nur die 14 Gemeinderäte der SPÖ zur Sitzung eingefunden haben.

Daher muss ein zweiter Termin innerhalb dieser beiden Wochen einberufen werden, was in unserem Fall Montag, der 6.7.2026 ist.

Erscheinen nun bei der zweiten Sitzung wiederum nicht alle Gemeinderatsmitglieder, so ist dieser, nach dem Paragraphen 98 der Niederösterreichischen Gemeinderatsordnung aus dem Jahre 1973, trotzdem beschlussfähig.

Der entscheidende Satz in der Gemeinderatsordnung lautet:

Bei der neuerlichen Sitzung dürfen die Wahlen ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Gemeinderatsmitglieder durchgeführt werden.

Die Wahl selbst findet geheim mit Stimmzetteln statt. Es kann bis zu drei Wahlvorgängen kommen.

Der/die Bürgermeister/in muss im ersten oder zweiten Wahlvorgang mit absoluter Mehrheit, der Anwesenden des Gemeinderates, gewählt werden.

Kommt diese Mehrheit nicht zustande, ist ein weiterer Wahlgang vorgesehen. Ergibt sich auch dann keine absolute Mehrheit, entscheidet zwischen den stimmenstärksten Bewerbern das in der Gemeindeordnung vorgesehene Verfahren. Die gesetzlichen Regelungen sollen sicherstellen, dass letztlich jedenfalls ein Bürgermeister gewählt werden kann.

Wie geht es weiter?

Sollte eine gültige Wahl am Montag, den 6. Juli stattfinden, so haben wir ab Dienstag einen/eine neue Bürgermeister/in.

Sollten abermals zu wenig Gemeinderatsmitglieder erscheinen, so ist der Gemeinderat trotzdem beschlussfähig.

Ein interessanter juristischer Punkt ist allerdings, dass die Gemeinderäte nach § 21 NÖ Gemeindeordnung verpflichtet sind, an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen. Ein bewusstes, wiederholtes Fernbleiben zur Verhinderung der Beschlussfähigkeit kann daher nicht nur politisch, sondern auch im Lichte dieser gesetzlichen Amtspflicht beurteilt werden. Das Gesetz nennt zwar keine unmittelbare Sanktion gegen einzelne Gemeinderäte, die Pflicht zur Teilnahme besteht jedoch ausdrücklich.


Es bleibt also interessant was am 6. Juli passiert und welche Entscheidung die Gemeinderatsmitglieder treffen werden.

Ich hoffe, euch mit den Recherchen eine nützliche Information in dieser ausserordentlichen Situation gegeben zu haben und hoffe für Purkersdorf, dass wir bald wiederum eine stabile Stadtregierung haben.


2 Kommentare zu „Bürgermeister/innen Wahl in Purkersdorf“

  1. Die Gemeinderatssitzung (Sonder Gemeinderatssitzung) war am 30. Juni 2026 angesetzt.

    1. Danke für den Hinweis, habe den Fehler korrigiert.

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